Was bringt die Gesundheitsreform 2011?
Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhalten. Hier haben die Kassen die Möglichkeit, beliebig hohe Zusatzbeiträge zu verlangen, jedoch soll der Wettbewerb dafür sorgen, dass diese angemessen bleiben.
Ändert sich der Zusatzbeitrag für den Kassenkunden, darf dieser außerordentlich die Kasse wechseln, auch wenn die Bindefrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt ist. Der Zusatzbeitrag ist für mitversicherte Familienmitglieder nicht fällig.
Auch für privat Versicherte gibt es Änderungen. Der Arbeitgeberzuschuss steigt etwas an, so dass der Höchstzuschuss für eine Beteiligung des Arbeitgebers bei 271,01 Euro liegt.
Es wird ab 2011 auch einfacher sich privat zu versichern, da die Beitragsbemessungsgrenze auf 49.500 Euro fällt. Und es reicht ab 2011 aus, wenn Sie als Arbeitnehmer ein Jahr lang über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben.
Doch sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung bedacht werden, da auch hier die Beiträge in der Vergangenheit gestiegen sind. Eventuell kann man hier auch eine Kombination aus gesetzlicher Krankenkasse und privater Zusatzversicherung wählen, um den gewünschten Versicherungsschutz zu haben.
Weitere Informationen bei:
Manuel Brühn
Versicherungskaufmann (IHK)
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