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Krebsforschung: Fortschritte in der Krebstherapie umsetzbar?

Deutsche Ärzte im (Ge-)Wissenskonflikt: Sind die Fortschritte in der Krebstherapie noch umsetzbar?

Von den Patientinnen mit Brustkrebs, die innerhalb klinischer Studien betreut werden, leben fünf Jahre nach der Diagnose noch 84 Prozent gegenüber 78 Prozent bei einer Behandlung nach allgemeinen Standards, berichtete Professor Dr. med. Werner Lichtenegger, Direktor der Universitätsfrauenklinik der Charité in Berlin, bereits 2002 nach der Rückkehr vom 38. Kongress der American Society of Clinical Oncology (ASCO).

 

Um Patienten, die an Krebs erkrankt sind, nach den neuesten Erkenntnissen und nach bestem Wissen behandeln zu können, stehen die Ärzte in Deutschland häufig vor der Notwendigkeit, Medikamente zu verordnen, die sich in wissenschaftlichen Studien bereits bewährt haben, die für diese spezielle Indikation aber noch keine Zulassung haben. In solchen Fällen übernehmen die Krankenkassen oftmals nicht die Kosten der Behandlung.



Der Berliner Gynäkologe PD Dr. med. Jens-Uwe Blohmer von der Universitätsfrauenklinik der Charité hat beim ASCO-Kongress neueste Studien für die Behandlung von Frauen mit Zervixkarzinom vorgestellt. Danach hatten Patientinnen nach adjuvanter platinhaltiger Chemotherapie kombiniert mit einer Strahlentherapie deutlich weniger Rezidive, wenn die Patientinnen zusätzlich auch noch Erythropoetin (Epoetin alfa) bekommen. Ãhnlich ermutigende Ergebnisse über neue modulare Therapiekonzepte gab es auch für die Behandlung von Patientinnen mit Brustkrebs, mit Ovarial- oder mit Korpuskarzinom.

Die Frage ist allerdings, ob solche Fortschritte in der Krebstherapie in Deutschland noch umsetzbar sind. Tatsächlich gebe es zunehmend Schwierigkeiten, neue Forschungsergebnisse aus der Onkologie den Patienten zu kommen zu lassen, meint der Berliner Frauenarzt, Dr. med. Hans-Joachim Hindenburg. So werden in Deutschland beispielsweise nur vier Prozent aller Patientinnen mit Brustkrebs in Studien behandelt, berichtete Hindenburg, der sich als onkologischer Gynäkologe spezialisiert hat. "Der Fortschritt in der Onkologie kommt den Krebspatienten nur noch mit einiger Verzögerung zugute", sagte Hindenburg.

Nach Hindenburgs Angaben veraltet das Wissen über Diagnostik und Therapie in der Onkologie innerhalb von drei Jahren. Um immer auf dem Laufenden zu sein und die Patienten nach bestem Wissen behandeln zu können, müsse sich der Arzt deshalb ständig fortbilden. Zugleich sei aber auch große Erfahrung in der Behandlung von Krebskranken erforderlich, die hierzulande überwiegend von niedergelassenen Spezialisten betreut werden.

 

In der Praxis stellt sich dabei aber ein wichtiges Problem: Gerade im fortgeschrittenen Stadium werden auch von den niedergelassenen Ärzten oftmals Medikamente eingesetzt, die sich zwar in wissenschaftlichen Studien bewährt haben, die aber für die spezielle Situation keine Zulassung haben. Dieser sogenannte Off-Label-Use von Arzneimitteln habe vor allem in jüngster Zeit immer wieder zu Regressforderungen " zum Teil in Millionenhöhe" der Kassen gegen Ärzte geführt. Das Bundessozialgericht hat allerdings schon vor geraumer Zeit Regeln für den Off-Label-Use aufgestellt.

Der HintergrundZulassung ist wichtig - doch es gibt auch andere Wege

Die Krankenkassen dürfen grundsätzlich ein zugelassenes Medikament nicht erstatten, wenn es in einem Anwendungsgebiet verordnet wird, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt. Andererseits ist es nach dem Arzneimittelrecht einem Arzt aber nicht verboten, auf eigene Verantwortung ein Arzneimittel für eine Therapie einzusetzen, für die es nicht zugelassen ist. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 19. März 2002 (Az.: B 1 KR 37/00 R) erklärt, dass diese Lücke zwischen dem Krankenversicherungsrecht auf der einen und dem Arzneimittelrecht auf der anderen Seite nicht dazu führen darf, dass den Versicherten unverzichtbare und erwiesenermaßen wirksame Therapien vorenthalten bleiben.



In diesem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht dann auch Bedingungen genannt, damit Krankenkassen eine Arzneitherapie außerhalb eines zugelassenen Anwendungsgebietes bezahlen können: Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, für die keine andere Therapie verfügbar ist und für die auf Grund der Datenlage eine begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg zu erzielen ist. Das heißt, es müssen Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.



Gleichwohl befinden sich Krebspatienten nach Aussage von Renate Sommer, Mitglied des Vorstandes des Onkologischen Patientenseminars Berlin-Brandenburg im Universitätsklinikum Charité, in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite gebe es immer wirksamere Diagnose- und Therapieverfahren, andererseits würden die Finanz- und Zeitressourcen immer geringer, sagte die Patientenvertreterin. So müssen die Ãrzte inzwischen einen großen Teil ihrer Zeit für Bürokratie aufwenden und können sich zunehmend weniger mit dem persönlichen Schicksal der Patienten auseinandersetzen, berichtete Sommer über eine Umfrage bei Ãrzten.

 

Hinzu komme, dass die Kassen für medikamentöse Behandlungen, für die es keine Zulassung gibt, nur noch in Ausnahmefällen bezahlen. Der Patient habe dann nur noch die Wahl, die Kosten selber zu tragen  "wenn er dazu in der Lage ist", erklärte Sommer.

 

Nach Angaben des Berliner Medizinrechtlers PD Dr. iur. Dr. med. Christian Dierks hat nicht nur die Medizin, sondern auch die Rechtsordnung eine große Verantwortung, damit die therapeutischen Möglichkeiten den betroffenen Patienten auch wirklich zur Verfügung stehen. Allerdings habe der Anspruch des Einzelnen auf eine optimale Therapie in den vergangenen Jahren immer häufiger zu einem Zielkonflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot geführt. Denn der Arzt müsse das Gebot einer zweckmäßigen, aber ausreichenden und nicht mehr als notwendigen Therapie beachten, betonte Dierks. Hinzu komme, dass gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Beitragssatzstabilität zu Verzögerungen bei der Einführung neuer therapeutischer Methoden führen.

Die FolgeZusätzliche Aufgaben für den Arzt

Die Kluft zwischen den medizinischen Möglichkeiten und den therapeutischen Notwendigkeiten, die von der Krankenversicherung nach geltendem Recht nicht getragen werden müssen, werde zusehends größer, so Dierks. Für den Arzt bedeute dies zusätzliche Aufgaben. Denn er muss nach der Rechtslage die Patienten auch über therapeutische Möglichkeiten aufklaren, die nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen werden.

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