Der unterhaltspflichtige Vater muss den Richtern zufolge dann für die Beitragszahlungen aufkommen. Das OLG Koblenz wies eine Klage eines Vaters ab, der der Meinung war, dass sein Kind über die Ex-Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden könnte. Das Gericht entschied, dass der Vater für die Zahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung seines Kindes aufkommen muss.
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Manuel Brühn
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