Umstrittener Zusatzbeitrag – jetzt Krankenkassen vergleichen
Die Maßnahme wird jedoch sehr kritisch von den Versicherten aufgenommen und sorgte bereits für Streit in der Bundesregierung. Verbraucherministerin Ilse Aigner kritisierte die Erhebung des Zusatzbeitrages bei einigen Kassen zum 1. Februar 2010: Dieser erscheine rechtswidrig, da die Frist zwischen Ankündigung und erster Fälligkeit zu kurz sei. Sie sollte mindestens einen Monat betragen, da die Versicherten sonst keinen Gebrauch von ihrem Sonderkündigungsrecht machen können.
Deshalb mein Tipp: Vergleichen Sie die gesetzlichen Kassen! Auch hier kann ein Wechsel einige Euros mehr netto bedeuten, denn nicht jede Kasse macht von dem Zusatzbeitrag Gebrauch.
Zögern Sie nicht, mich auch zu diesem wichtigen Thema zu kontaktieren:
Manuel Brühn
Versicherungskaufmann (IHK)
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